Für die Feuerwehren stellt sich nun die Frage, was dies für den Übungs-, Ausbildungs und Dienstbetrieb bedeutet.
Die Freiwilligen Feuerwehren müssen sich an den gesetzlichen Grundlagen der derzeit gültigen 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung orientieren. Die besagte Ampelregelung findet im aktiven Feuerwehrdienst in dieser Form somit keine Anwendung. Bereits in der Mail vom 23.09.2021 habe ich auf die die aktualisierte Hinweise für den Dienst-, Ausbildungs-und Übungsbetrieb der Feuerwehren sowie Vereinsaktivitäten während der Corona-Pandemie im Landkreis Forchheim hingewiesen.
Die im Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration D1 2227 1 19 vom 22.09.2021 genannten Regelungen sind weiterhin gültig und es bestehen derzeit keine anderweitigen Regelungen für den Feuerwehrdienst.
Dieser Sachverhalt wurde heute von mir mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt. Ich habe zur Information nochmals beide Schreiben zur Orientierung angehängt angefügt. Der Dienstbetrieb sowie der Übungs- und Ausbildungsbetrieb am Standort sind wie bisher inzidenzunabhängig zulässig.
Auch für die Jugendarbeit in der Feuerwehr gelten weiterhin die nach der 14. BayIfSMV relevante Ausführung in der Kinder- und Jugendarbeit, die auf folgender Homepage zusammengefasst sind: Link
Die detaillierten Ausführungen findet ihr auch auf der Seite des Bayerischen Jugendrings: Link
Für Vereinsaktivitäten gelten die derzeit allgemeingültigen Regelungen.
Wir bitten um Beachtung der Hygienemaßnahmen und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Wenn uns neue offizielle Informationen vorliegen, werden wir diese umgehend zustellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Flake
Kreisbrandrat
Anlagen:
IMS Hinweise zum Dienst und Ausbildungsbetrieb sowie Vereinsaktivitäten