In Bayern bleibt mindestens im April eine FFP2 Maskenpflicht für den öffentlichen Nahverkehr und in "Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen". Die Freiwilligen Feuerwehren sind nach zwei Jahren eingeschränktem Übungs- und Ausbildungsdienst an einem Punkt angelangt, an dem die Einsatzfähigkeit nicht nur durch den Virus, sondern vielmehr durch die fehlende Übung und die fehlende Kameradschaft gefährdet wird.
Die Freiwilligen Feuerwehr befinden sich meines Erachtens vor einem Kippmoment. Dieser Moment ist eine wirkende Kraft, bei deren Überschreiten ein Körper umkippt. Um unsere Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft in der kritischen Infrastruktur nicht durch weitere coronabedingt en Einschränkungen zu verlieren ist es jetzt erforderlich, dass wir diesem Kippmoment eine wirkende Kraft entgegen setzen.
Diese Möglichkeit wird uns inzwischen durch das Inkrafttreten der 16. BayInfSMV gegeben.
Die Wiederaufnahme des Übungs und Ausbildungsbetrie bs unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln sowie der Beachtung der allgemein geltenden Regelungen ist deshalb umzusetzen. Eine Beschränkung auf ausschließlich für den Erhalt der Einsatzbereitschaft vor Ort erforderliche Übungen und Ausbildungen, wie bisher empfohlen, ist zum 01.04.2022 aufgehoben.
Für den Feuerwehrdienst im Landkreis Forchheim sind in diesem Zusammenhang allgemein folgende Maßnahmen in jeweils örtlicher Verantwortung eine
Voraussetzung:
- Strikte Beachtung der allgemeine n Hygieneregeln
- Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst
- Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Einsatz --, Ausbildungs und Übungsdienst teil
- Personen mit Anzeichen eines Infekts, wie z. B. Husten, Halsschmerzen, Atemnot, Fieber, Geschmacks und Geruchsverlust, Durchfall bleiben (auch im Alarmfall) fern
- Abstand von 1,5 Meter einhalten; Händewaschen oder Desinfizieren der Hände
- FFP 2 Masken sind zum Eigenschutz zu tragen, wenn der Abstand von > 1,5 m zu Personen nicht eingehalten werden kann und ein Kontakt zu einer denkbar infektiösen Person notwendig wird
- Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen und ggf. mit zusätzlicher Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Helmvisier, medizinische Einmalhandschuhe) ergänzt
- Regelmäßiges Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
- Im Zweifelsfall einen Corona Test (PCR oder Antigen Schnelltest) anstreben
- Kontakt und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung
Auf eine derart zu treffende schwerwiegende Entscheidung folgt ebenso ein Kippmoment, in dem diese Entscheidung entweder heroisiert oder dämonisiert wird. Interessant ist, dass es nur diese beiden einander diametral gegenüberstehenden Reaktionsmöglichkeiten gibt gleichgültig reagieren d ie Beteiligten in der Regel nicht. Aus diesem Grund sollten wir gemeinsam zu dieser Entscheidung der Wiederaufnahme des Übungs- und Ausbildungsdienstes stehen, um auch weiterhin die kritische Infrastruktur der Feuerwehr in unseren Städten, Märkten und Gemeinden gewährleisten zu können und unser e Kameraden und Jugendlichen wieder verstärkt an die Feuerwehren und das Ehrenamt zu binden.
Es gilt allen Kameraden *innen für das disziplinierte Verhalten in der Vergangenheit und auch in der Zukunft zu danken Gemeinsam haben wir eine sehr schwierige Zeit gemeistert. Wir müssen unser Tun nun aber auch auf die Zukunft ausrichten, welche in der jetzigen Lage genügend Herausforderungen für uns bereithalten wird.
Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Flake
Kreisbrandrat