Am 25. März 2020 stellte der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ fest. Am 27. März 2020 trat das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft, das anschließend am 18. November 2020 angepasst und konkretisiert wurde. Um die Pandemie einzudämmen, beschlossen Bund und Länder Mitte März 2020 weitgehende Einschränkungen für das öffentliche Leben, wie gleichzeitig auch viele andere Länder weltweit.
Vor einem Jahr hatten wir uns auf das nächste Frühjahr gefreut und dass wir ohne Einschränkungen wieder unseren Feuerwehrdienst leisten können. Leider wurde diese Hoffnung nicht erfüllt.
Nach fast einem Jahr ohne praktischen Übungsdienst müssen wir inzwischen ganz realistisch die Frage stellen, ob alle Wehrleute noch die fachlichen Voraussetzungen erfüllen, die für den Dienst in einer Feuerwehr zwingend voraussetzt werden müssen. Denn es geht auf der einen Seite darum, dass sich die Frauen und Männer in unseren Wehren bei ihren Einsätzen nicht selbst in Gefahr bringen. Auf der anderen Seite müssen sie aber auch eine gewisse Routine besitzen, um die Herausforderungen eines Einsatzes exakt einschätzen und die richtigen Maßnahmen ergreifen zu können. Dazu gehört einfach eine regelmäßige Übungspraxis. Alleine Online können wir dieser Herausforderung nur bedingt gerecht werden. Die Einsätze der vergangenen Tage haben eindrucksvoll gezeigt, dass unsere Wehren vollumfänglich einsatzbereit sind und ihre volle Leistungsfähigkeit besitzen. Doch wie lange können wir das noch durchhalten?
Wir befinden uns bei dieser Frage in einer Zwickmühle. Wohl wissend, dass ein positiver Fall bei einer größeren Übung oder Ausbildung durch die darauffolgenden Quarantänemaßnahmen die ganze Ortsfeuerwehr lahmlegen würde und dies damit ein nicht akzeptables Risiko für die örtliche Gefahrenabwehr bedeutet.
Ich finde in diesem Zusammenhang die Worte unseres Bundespräsidenten Steinmeier gut gewählt. „All die Appelle zu Geduld und Vernunft und Disziplin werden stumpf in diesen zermürbenden Zeiten.“ Dennoch müssen wir versuchen mit dieser Disziplin und der nötigen Geduld als Feuerwehr durch diese Zeiten zu kommen, um unserer Bevölkerung vollumfänglich als verlässlich Partner in der Notlage zu dienen. Um dies leisten zu können brauchen auch wir die nötige Klarheit und Entschiedenheit, wir brauchen verständliche und pragmatische Regelungen, damit wir die nötige Orientierung bei der Ausübung unseres ehrenamtlichen Dienstes für das Allgemeinwohl haben.
Alles was wir als Kreisbrandinspektion in diesem Zusammenhang dazu beitragen können, werden wir unseren Feuerwehren zuteilwerden lassen.
Lasst uns Vertrauen in die Zukunft haben und geben wir gemeinsam aufeinander Acht, damit wir gestärkt aus dieser Pandemie kommen.
In diesem Sinne wünsche ich Euch ein gesegnetes Osterfest.
Oliver Flake
Kreisbrandrat