Allgemeines zur UG-ÖEL
Was ist die UG-ÖEL?
Kurz gesagt: das Sekretariat des Einsatzleiters. Die Aufgabe der Unterstützungsgruppe Örtliche Einsatzleitung, kurz UG-ÖEL, ist es, den Einsatzleiter bei der Koordination von Einsätzen zu unterstützen.
Die UG-ÖEL wird bei verschiedenen Alarmstichwörtern wie z.B. "B4 - Brand Bauernhof/Vollbrand Wohnhaus", "B Zug - Brand eines Personen- / Güterzuges", "VU 3 - Massenunfall" alarmiert. Aber auch außerhalb dieser Stichwörter ist es dem Einsatzleiter möglich die UG-ÖEL alarmieren zu lassen. Die UG-ÖEL ist mit ihrem Fahrzeug im Katastrophenschutzzentrum Ebermannstadt stationiert. Wird der Katastrophenfall (Art. 6 bzw. 15 Bayerische Katastrophenschutzgesetz) festgestellt, unterstützt die UG-ÖEL den Aufbau der so genannten Örtlichen Einsatzleitung (ÖEL). Die Tätigkeiten der UG-ÖEL im Einsatz beschränken sich auf die Unterstützung des Einsatzleiters, sie nimmt keine leitende Funktion wahr.
Aufgaben der UG-ÖEL:
- Errichten und Kennzeichnen der „Befehlsstelle“ der Örtlichen Einsatzleitung
- Unterstützung des Einsatzleiters bzw. ÖEL beim Erkunden der Einsatzstelle
- Unterstützung des Einsatzleiters bei der Planung des Einsatzablaufes
- Warnung der Bevölkerung im Schadensgebiet
- Anforderung weiterer Einsatzkräfte und -mittel
- Herstellen, Betreiben und Aufrechterhalten der Fernmeldeverbindungen zur Katastrophenschutzbehörde, den eingesetzten Kräften und sonstigen beteiligten Dienststellen und Einrichtungen
- umfassende Unterrichtung der Katastrophenschutzbehörde über die Schadenslage und -entwicklung
- Führen des Einsatztagebuches
- Führen der Lagekarte
- Führen von Übersichten, insbesondere der Einsatzkräfte-Übersicht
Die Arbeit an den Funkarbeitsplätzen während einer Großübung
Kräfteübersicht und Lagekarte
Die Einsatzübersicht bei einer Großübung
Führen einer Kräfteübersicht mittels Laptop
Ausbildung der UG-ÖEL:
Monatlich finden meist im Katastrophenschutzzentrum Ebermannstadt Ausbildungsveranstaltungen statt. Die Ausbildung umfasst z.B. die Themen Technik des ELW und Kommunikationskoffers, Führen des Einsatztagebuches, Führen der Lagekarte, Fahrereinweisung. Wichtige größere Ausbildungsbestandteile sind Rahmen- und Einsatzübungen.
Hintergrundinformationen zur UG-ÖEL:
Art. 6 Abs. 1 Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG):
Der örtliche Einsatzleiter soll bei Katastrophen für die Katastrophenschutzbehörde am Schadensort im Rahmen des Auftrags und der Weisung der Führungsgruppe Katastrophenschutz den Einsatz vor Ort leiten und kann allen eingesetzten Kräften Weisungen erteilen.
Art. 15 Abs. 1 BayKSG:
Bei Großschadensereignissen unterhalb der Katastrophenschwelle kann die Katastrophenschutzbehörde einen Örtlichen Einsatzleiter bestellen, soweit wegen des Ausmaßes des Schadensereignisses das geordnete Zusammenwirken am Einsatzort dadurch wesentlich erleichtert wird. Der ÖEL hat in diesem Fall jedoch keine Weisungsbefugnis über die Polizei.
Definition Katastrophe:
ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen, die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkende Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken (Art. 1 Abs. 2 BayKSG). Die Katastrophenschutzbehörde (Landratsamt) stellt das Vorliegen und das Ende einer Katastrophe fest (Art. 4 Abs. 1 Bay. KSG)